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Diese Schilder zeigen an, wo die Winterausrüstungspflicht beginnt bzw. endet

Seit 1. November sind Winterreifen Pflicht

In 48 französischen Departements sind seit dem 1. November Winterreifen Pflicht. Dazu zählen auch die Departements Alpes-Maritimes und Var. In den beiden Mittelmeer-Departements sind Eis und Schnee wegen des bergigen Reliefs in den Wintermonaten keine Seltenheit. Wer dort in den kommenden fünf Monaten unausgerüstet in die Berge fährt, riskiert eine Geldbuße von 135 Euro.

Die neue Winterausrüstungspflicht (Loi Montagne II) gilt jeweils von November bis einschließlich März. Eingeführt bereits in der vergangenen Saison, werden seit dem 1. November 2022 nun erstmals Bußgelder verhängt, sofern Autofahrer nicht richtig ausgerüstet sind.

Alternativen zu Winterreifen?

Neben Winterreifen erfüllen auch Ganzjahresreifen, Schneeketten oder sogenannte “Socken” (chaussettes) die Vorgaben.

Je nach Departement gilt die neue Verordnung für sämtliche oder nur einen Teil der Straßen. In den Alpes-Maritimes und im Var sind Orte in Höhenlagen betroffen, im gesamten Küstengebiet ist man auch ohne Winterausrüstung legal unterwegs.

Zonen, in denen Winterausrüstung Pflicht ist, sind durch die oben abgebildeten Schilder gekennzeichnet.

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