Neu: Deklarationspflicht für alle Immobilien in Frankreich
Die Neugier der Verwaltung kennt keine Grenzen: Seit 1. Januar 2023 und bis spätestens 30. Juni müssen alle im Hexagon gelegenen Immobilien, also Grundstücke, Häuser, Wohnungen, Garagen etc., von den Eigentümern den französischen Finanzbehörden gemeldet werden – und zwar auch dann, wenn sie wegen der Grund- und Wohnungssteuer dort ohnehin bekannt sind. Es geht darum, die Besitz- und Nutzungsverhältnisse zu klären, das heißt zu erfahren, ob die Immobilie selbst genutzt wird oder vermietet, ob sie kostenlos überlassen wird oder auch leer steht. Also eine Rundum-Erklärung zu Lasten aller Eigentümer, einschließlich usufruit. Und um auch die letzten Internetverweigerer zur Aufgabe zu…